Vertrag über die Auftragsverarbeitung
nach Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Anlage 3 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amondin · Stand: 27.10.2026
§ 1 Parteien und Einbeziehung
(1)Dieser Vertrag gilt zwischen dem Kunden als Verantwortlichem (nachfolgend „Auftraggeber“) und Amondin – Inhaber Liam Pardemann, Marckmannstraße 157, 20539 Hamburg, E-Mail: info@amondin.de als Auftragsverarbeiter (nachfolgend „Amondin“).
(2)Er wird nach § 8 Abs. 2 der AGB Vertragsbestandteil, sobald der Auftraggeber Amondin personenbezogene Daten zur Verarbeitung in seinem Auftrag übermittelt. Er gilt für die Dauer der Verarbeitung und endet mit der Löschung oder Rückgabe der Daten nach § 10.
(3)Im Verhältnis zu den AGB gehen die Regelungen dieses Vertrags in Fragen des Datenschutzes vor.
§ 2 Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung
(1)Amondin verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen der Bereitstellung und der Beratung. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung, die Kategorien betroffener Personen und die Datenkategorien ergeben sich aus Anlage A.
(2)Die Verarbeitung erfolgt in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum. Eine Übermittlung in Drittländer erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind, insbesondere bei Unterauftragsverarbeitern nach Anlage C.
§ 3 Weisungen
(1)Amondin verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, es sei denn, Amondin ist nach dem Recht der Union oder eines Mitgliedstaats zur Verarbeitung verpflichtet. In diesem Fall teilt Amondin dem Auftraggeber die rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das Recht dies nicht verbietet.
(2)Die Weisungen ergeben sich aus diesem Vertrag, den AGB und dem jeweiligen Auftrag. Weitere Weisungen erteilt der Auftraggeber in Textform.
(3)Ist Amondin der Auffassung, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, informiert Amondin den Auftraggeber unverzüglich. Amondin kann die Ausführung der Weisung aussetzen, bis der Auftraggeber sie bestätigt oder ändert.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
(1)Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, insbesondere für die Rechtsgrundlage der Übermittlung an Amondin und die Information der betroffenen Personen nach Art. 13 und 14 DSGVO.
(2)Der Auftraggeber übermittelt nur die Daten, die für die jeweilige Leistung erforderlich sind. Wo dies möglich ist, übermittelt er Daten ohne Personenbezug, etwa Wohnungsnummern statt Namen.
§ 5 Vertraulichkeit
(1)Amondin verarbeitet die Daten selbst. Setzt Amondin weitere Personen ein, verpflichtet Amondin diese vor Beginn ihrer Tätigkeit zur Vertraulichkeit, soweit sie nicht einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
§ 6 Sicherheit der Verarbeitung
(1)Amondin trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in Anlage B beschrieben sind. Amondin darf die Maßnahmen an den technischen Fortschritt anpassen, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird.
§ 7 Unterauftragsverarbeiter
(1)Der Auftraggeber erteilt eine allgemeine Genehmigung zum Einsatz von Unterauftragsverarbeitern. Die bei Vertragsschluss eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in Anlage C aufgeführt und gelten als genehmigt.
(2)Amondin informiert den Auftraggeber in Textform mindestens 14 Tage vor dem Einsatz eines neuen oder dem Austausch eines Unterauftragsverarbeiters. Der Auftraggeber kann innerhalb dieser Frist aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Kommt keine Einigung zustande, können beide Parteien die betroffene Leistung beenden.
(3)Amondin verpflichtet Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf Datenschutzpflichten, die denen dieses Vertrags entsprechen.
§ 8 Unterstützung des Auftraggebers
(1)Amondin unterstützt den Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen nach Art. 12 bis 23 DSGVO. Wendet sich eine betroffene Person direkt an Amondin, leitet Amondin die Anfrage unverzüglich an den Auftraggeber weiter.
(2)Amondin unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der Amondin zur Verfügung stehenden Informationen.
§ 9 Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
(1)Amondin meldet dem Auftraggeber eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, in Textform. Die Meldung enthält, soweit bekannt, die Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO.
§ 10 Löschung und Rückgabe
(1)Nach Ende der Zusammenarbeit löscht Amondin die im Auftrag verarbeiteten Daten einschließlich des Projektordners nach § 8 Abs. 4 der AGB. Amondin kündigt die Löschung in Textform an. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, Daten, die er weiter benötigt, vor der Löschung aus dem Projektordner zu sichern; damit gelten sie als zurückgegeben.
(2)Amondin bestätigt die Löschung auf Verlangen in Textform. Daten, die Amondin aufgrund gesetzlicher Pflichten aufbewahren muss, werden bis zum Ablauf der Pflicht gesperrt und danach gelöscht.
§ 11 Nachweise und Kontrollen
(1)Amondin stellt dem Auftraggeber auf Anfrage die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags erforderlich sind.
(2)Der Auftraggeber kann Überprüfungen selbst oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer durchführen. Überprüfungen sind mindestens 14 Tage vorher anzukündigen, finden während der üblichen Geschäftszeiten statt und dürfen den Betrieb von Amondin nicht unverhältnismäßig stören. Vorrangig erfolgen sie durch Auskünfte und Unterlagen.
§ 12 Haftung
(1)Für die Haftung gegenüber betroffenen Personen gilt Art. 82 DSGVO. Im Verhältnis der Parteien gilt § 10 der AGB.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1)Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Änderungen von Anlage C erfolgen nach § 7 Abs. 2.
(2)Im Übrigen gelten die Schlussbestimmungen der AGB.
Anlage A – Gegenstand der Verarbeitung
Zwecke und Arten der Verarbeitung
- Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberichten und -analysen auf Grundlage von Teilnehmer- und Verbrauchsdaten;
- Erstellung von Messkonzepten mit Zuordnung von Zählern und Lokationen;
- Führen und Auswerten von Teilnehmer- bzw. Abnehmerlisten;
- Befüllung von Musterverträgen mit Vertragsdaten;
- Erstellung von Stromabrechnungen aus Mess- und Vertragsdaten;
- Prozessentwicklung für Abrechnung, Mahnwesen und Zahlungsmanagement anhand von Beispieldaten;
- Ablage im Projektordner, Übermittlung per E-Mail, Besprechung in Terminen einschließlich Aufzeichnung nach § 8 Abs. 3 der AGB;
- Kontaktaufnahme mit Mietern oder Abnehmern ausschließlich nach § 5 Abs. 4 der AGB.
Kategorien betroffener Personen
- Mieter und Bewohner;
- Wohnungseigentümer;
- Abnehmer im Energy Sharing;
- Ansprechpartner bei Netzbetreibern, Messstellenbetreibern, Installateuren und sonstigen Projektbeteiligten;
- Beschäftigte und Beauftragte des Auftraggebers.
Datenkategorien
- Namen und Anschriften, Wohnungs- oder Objektbezeichnungen;
- Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer);
- Zählernummern, Marktlokations- und Messlokations-Identifikationsnummern;
- Zählerstände, Verbrauchs- und Messwerte einschließlich Lastgängen;
- Vertragsdaten (Tarife, Preise, Laufzeiten, Abschläge);
- Abrechnungs- und Zahlungsdaten einschließlich Bankverbindung, soweit für Abrechnung und Zahlungsmanagement erforderlich;
- Korrespondenz mit Projektbeteiligten.
Anlage B – Technische und organisatorische Maßnahmen
- Zutrittskontrolle
- Verarbeitung an einem abschließbaren Arbeitsplatz im Homeoffice. Endgeräte werden nicht unbeaufsichtigt an öffentlichen Orten zurückgelassen.
- Zugangskontrolle
- Anmeldung an allen Endgeräten mit Passwort oder biometrischem Merkmal; automatische Bildschirmsperre; Zwei-Faktor-Authentifizierung für das Google-Workspace-Konto.
- Zugriffskontrolle
- Zugriff auf einen Projektordner haben ausschließlich Amondin und die vom Auftraggeber benannten Personen. Ordner verschiedener Auftraggeber sind getrennt.
- Weitergabekontrolle
- Übertragung per verschlüsselter Verbindung (TLS) für E-Mail, Projektordner und Videokonferenzen. Keine Speicherung auf mobilen Datenträgern.
- Eingabekontrolle
- Nachvollziehbarkeit von Änderungen im Projektordner über den Versionsverlauf.
- Trennungskontrolle
- Getrennte Projektordner je Auftraggeber und Projekt. Daten werden nicht für andere Zwecke oder Projekte verwendet.
- Verfügbarkeit
- Speicherung in der Cloud-Infrastruktur des Unterauftragsverarbeiters mit dessen Redundanz- und Sicherungsmechanismen; regelmäßige Sicherheitsupdates der Endgeräte.
- Pseudonymisierung und Minimierung
- Wo möglich Verarbeitung ohne Namen, etwa mit Wohnungsnummern. Aufzeichnungen von Terminen werden nach Erstellung der Zusammenfassung gelöscht.
- Löschung
- Löschung nach § 10 dieses Vertrags und § 8 Abs. 4 der AGB; dokumentierte Ankündigung per E-Mail.
- Überprüfung
- Überprüfung der Maßnahmen mindestens einmal jährlich und bei Änderungen der eingesetzten Dienste.
Anlage C – Unterauftragsverarbeiter
Google Cloud EMEA Limited, 70 Sir John Rogerson’s Quay, Dublin 2, Irland – Google Workspace (E-Mail, Projektordner, Videokonferenz, Aufzeichnung und KI-gestützte Zusammenfassung). Verarbeitung überwiegend in der EU; Übermittlung in die USA möglich auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework bzw. der EU-Standardvertragsklauseln.